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AGBs
animals – a crime gGmbH

§ 1 Geltungsbereich dieser Geschäftsbedingungen, Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen

 

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der animals – a crime gGmbH (im Folgenden aac genannt) und ihren Kunden sowie sonstigen Partnern.

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(2) Andere vom Kunden verwendete Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt; auch dann nicht, wenn die aac ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

 

(3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen zwischen der acc und dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB und etwaig geltenden Sonderbedingungen.

 

(4) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben klarstellende Bedeutung. Auch ohne einen ausdrücklichen Hinweis gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB oder etwaig geltenden Sonderbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

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§ 2 Angebote und Angebotsunterlagen

 

(1) Bilder, Texte, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Kostenvoranschläge oder andere vertragsvorbereitende Unterlagen der aac dürfen ohne deren Zustimmung weder vervielfältigt oder geändert noch Dritten zugänglich gemacht werden. Bei Nichtabschluss des Vertrages sind die Unterlagen einschließlich Kopien unverzüglich an die acc herauszugeben.

 

(2) Angebote der aac sind stets freibleibend und stellen jeweils einen unverbindlichen Vorschlag an den Kunden dar, Bestellungen oder Aufträge abzugeben.

 

§ 3 Vertragsschluss, Textform rechtserheblicher Erklärungen

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(1) Bestellungen oder Aufträge des Kunden stellen ein verbindliches Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages dar.

 

(2) Der Vertragsschluss kommt zustande, sobald die aac die Bestellung oder den Auftrag des Kunden bestätigt (im Folgenden „Auftragsbestätigung“ genannt). Die Auftragsbestätigung erfolgt nach Wahl der aac entweder durch Verschriftlichung des Auftrags bzw. der Bestellung in Form einer vertraglichen Vereinbarung oder durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Bestellung oder des Auftrags.

 

(3) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind zumindest in Textform (z.B. als E-Mail oder Brief) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften (z.B. § 650h BGB) und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifel über die Legitimation des Erklärenden bleiben hiervon unberührt.

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§ 4 Leistung der aac

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(1) Die aac ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

 

(2) Die aac ist gegenüber dem Kunden berechtigt, qualifizierte Erfüllungsgehilfen (z.B. Subunternehmer) einzusetzen.

 

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

 

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die aac bei Erbringung ihrer vertraglichen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern, soweit die Mitwirkung des Kunden zur Erbringung der vertraglichen Leistungen der aac erforderlich ist (z.B. das Bereitstellen von Daten und Unterlagen, das Benennen von Ansprechpartnern oder das Bereitstellen der technischen Umgebung).

 

(2) Mitwirkungshandlungen im Sinne des vorstehenden Absatzes (1) hat der Kunde unentgeltlich zu erbringen.

 

§ 6 Leistungsfristen/-termine

 

(1) Etwaige Leistungsfristen/-termine der aac sind unverbindliche Angaben, sofern diese nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden.

 

(2) In jedem Fall kann die aac mit der Erbringung der jeweils geschuldeten Leistung frühestens beginnen, wenn eine etwaige individuell vereinbarte An- oder Teilzahlung bei der aac eingegangen ist und der Kunde seinen Mitwirkungspflichten im Sinne des

§ 5 dieser AGB oder seinen individuell vereinbarten Mitwirkungspflichten insoweit nachgekommen ist, als mit der Leistungserbringung begonnen werden kann.

 

(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten im Sinne des § 5 dieser AGB oder seinen etwaig individuell vereinbarten Mitwirkungspflichten auch nach Mahnung durch die aac und Ablauf einer angemessenen durch die aac gesetzte Frist nicht nach, ist die aac nicht mehr an etwaige als verbindlich vereinbarte Leistungsfristen/-termine gebunden und es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

(4) Der Eintritt eines Liefer-/Leistungsverzug der aac bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

§ 7 Preise

 

(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in den Angebotsunterlagen ausgewiesen ist, verstehen sich die Preisangaben der aac in Euro sowie ab Sitz der aac und enthalten die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer sowie etwaige Verpackungskosten.

 

(2) Sofern Liefer- oder Versandkosten anfallen, sind diese vom Kunden zu tragen. Anfallende Liefer- oder Versandkosten werden in den Angebotsunterlagen gesondert ausgewiesen.Sofern der Kunde eine Transportversicherung wünscht, trägt er die Kosten dieser Versicherung.Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben hat der Kunde zu tragen.

 

§ 8 Zahlungsbedingungen

 

(1) Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, hat der Kunde die von ihm geschuldete Vergütung ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungserhalt an die aac zu zahlen.

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(2) Gerät ein Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der jeweils offene Zahlbetrag während des Verzugs zum jeweils gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die aac behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch der aac auf den kaufmännischen Fälligkeitszins unberührt.

 

§ 9 Haftung und Schadensersatz

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(1) Die Haftung der aac auf Schadensersatz ist begrenzt auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht im Falle der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten und im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Falle der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Ersatzpflicht begrenzt auf den typischerweise zu erwartenden Schaden. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind solche zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

 

(2) Die Haftung des Kunden richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.

 

§ 10 Abschließende Bestimmungen

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mir der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

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