Verbot der Anbindehaltung!
Durch die dauerhafte Anbindung der Milchkühe entstehen schmerzhafte Verletzungen und Entzündungen an den Hälsen.
Durch die dauerhafte Anbindung der Milchkühe entstehen schmerzhafte Verletzungen und Entzündungen an den Hälsen.
Die Anbindehaltung ist eine noch häufig verbreitete, in den meisten Fällen jedoch tierschutzrechtswidrige Haltungsform von Milchkühen. Darunter wird das ganzjährige oder saisonale Halten von Rindern in Ställen verstanden, die mittels einer Kette oder ähnlichen Vorrichtungen am Hals fixiert werden und sich lediglich stehend oder liegend an einer Stelle aufhalten können. Dadurch erleiden die Milchkühe beispielsweise entzündete Gelenke, Lahmheit oder Einschnürungen und Quetschungen am Hals. Laut der letzten Landwirtschaftszählung befindet sich immer noch 10% des Kuhbestandes in Deutschland in dieser Haltungsform – insbesondere in Betrieben in Süddeutschland.
Den Tieren werden dadurch nachweislich erhebliche Schmerzen zugefügt. Die tierquälerische Anbindehaltung führt bei den Rindern zu einem erzwungenen Nichtverhalten. Dies äußert sich regelmäßig durch Verhaltensstörungen. Langwierige psychische und physische Schäden sind unvermeidbar.
Aktueller Stand
Wir haben uns an die Amtstierärzte in Bayern gewandt, um mehr Informationen über die Betriebe zu erhalten, in denen die Anbindehaltung noch praktiziert wird. Mit Hilfe dieser Beweise sind wir in der Lage, rechtliche Schritte gegen die entsprechenden Betriebe einzuleiten und einen Schritt in Richtung des Verbots dieser Haltungsform zu gehen.
Schweineleid stoppen. Verbot von Spaltenböden!
Alltag in deutschen Schweineställen: Durch Stress, Schmerz und fehlender Ablenkung kommt es zu gegenseitigem Schwanzbeißen, welches zusätzliche offene Wunden verursacht.
Spaltenböden bringen nachweislich Leid und Schmerzen für die Tiere: Nekrosen, Bursitiden, offene Verletzungen, Gelenkerkrankungen. Das ist der Alltag von Schweinen, die auf Spaltenböden leben. 92 % der Betriebe in Deutschland haben Spaltenböden, 67 % sogar Vollspaltenböden! Das entspricht 19 Millionen Schweinen, die tagtäglich unnötige Qualen erleben (vgl. BMEL). Viele Amtstierärzte*innen in Deutschland fordern seit längerem ein Verbot dieser Bodenform.
Mit Hilfe des öffentlichen Verwaltungsrechts sind wir dabei, eine Klage/Abmahnung vorzubereiten. In einigen Bundesländern existiert ein Verbandsklagerecht, das Tierschutzorganisationen ermöglicht, im Namen der Tiere zu handeln und gegen tierquälerische Praktiken mit juristischen Mitteln vorzugehen.
Leid durch Spaltenböden, auf denen die Tiere stehen. Sehr schmerzhafte Bursitiden an den hinteren Fußgelenken werden nicht beachtet.
Aktueller Stand
November 2024:
Animals a Crime hat eine Stellungnahme gegen den Antrag zur Erweiterung einer Schweinezuchtanlage im Landkreis Jerichower Land abgegeben. Die geplante Erweiterung umfasst die Haltung auf einstreulosen Betonspaltenböden, was laut Animals a Crime tierschutzwidrig ist, da es das natürliche Verhalten und Wohlbefinden der Tiere stark einschränkt und gesundheitsschädlich ist. Die Organisation fordert die Behörden auf, die Genehmigung abzulehnen.
Dezember 2023:
Wir sind in Gesprächen mit mehreren klageberechtigten Verbänden, mit denen wir gemeinsam gegen Betriebe vorgehen, die solche Praktiken anwenden, um ihnen die Genehmigung zu entziehen.
Ausbeutung von Stuten durch Blutfarmen!
Stuten wird 11 Wochen lang 10 Liter Blut abgenommen, das sind etwa 25% Blutanteil, wöchentlich! Übrig bleiben klapperdünne, schwache Stuten. Warum? Aus dem Blut wird ein Hormon gewonnen, das in der deutschen Schweinezucht eingesetzt wird, um die Geburten und Betriebsabläufe zu takten. © Animal Welfare Foundation
Schluss mit der qualvollen Ausbeutung trächtiger Stuten für unseren Fleischkonsum! Pferden wird auf sogenannten Blutfarmen exzessiv Blut abgenommen, um das Hormon PMSG für die Schweinezucht zu gewinnen, damit diese effizienter wird. Das kann bis zum Tod führen!
PMSG ist ein Hormon, das im Blut trächtiger Stuten vorkommt und zur Synchronisierung des Sauenzyklus eingesetzt wird, um die Ferkelproduktion planbarer zu machen. Die Schwerpunktländer dieser qualvollen Hormongewinnung sind Island und einige Länder in Südamerika, wobei Deutschland heute hauptsächlich aus Island, aber auch aus Argentinien importiert.
Blutstuten werden auf weiten Weiden sich selbst überlassen, und Verletzungen bleiben unbehandelt. Dieses Pferd kann aufrgrund einer unbehandelten Wunde das rechte Hinterbein nicht belasten.
© Animal Welfare Foundation
Das ist für die Stuten ein einziges Leid und inakzeptabel, wie Recherchen der Animal Welfare Foundation in Südamerika und Island zeigen. Zudem gibt es Alternativen, darunter auch hormonfreie Methoden, die zu vergleichbaren Ergebnissen führen. In Argentinien (und Uruguay) wird Stuten über 11 Wochen literweise Blut abgenommen, das entspricht ca. 25% ihres Blutanteils, wöchentlich! Die Stuten leiden an Erschöpfung, Abmagerung, Blutarmut und Fehlgeburten. Jährlich sterben etwa 30% von ihnen daran. Die Fohlen werden in der Regel, wenn sie nicht infolge der Blutarmut der Stuten bereits im Mutterleib sterben, zum Teil brutal abgetrieben. In Deutschland wird PMSG millionenfach in Schweinezuchtbetrieben eingesetzt. Hierbei gehen wir strafrechtlich gegen dieses schreckliche Tierleid bei Pferden vor.
Aktueller Stand
Oktober 2024
Enttäuschende Entscheidung der Staatsanwaltschaft München I: Absehen von Ermittlungen im Fall gegen einen großen PMSG-Vertreiber in Deutschland
Wir sind zutiefst enttäuscht über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft München I, kein Ermittlungsverfahren gegen die Intervet Deutschland GmbH einzuleiten. In unserer Anzeige haben wir schwerwiegende Vorwürfe der Beihilfe zur Tierquälerei erhoben, die sich auf den Bezug des Hormons PMSG von Blutfarmen in Island beziehen. Auf diesen Blutfarmen wird trächtigen Stuten unter grausamen Bedingungen Blut entnommen, was aus unserer Sicht einen klaren Verstoß gegen das deutsche Tierschutzgesetz (§ 17 TierSchG) darstellt.
Trotz der vorgelegten Beweise und der fundierten Berichte von unseren Partnerorganisationen hat die Staatsanwaltschaft entschieden, dass keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Verfolgung vorliegen. Diese Entscheidung ist für uns nicht nachvollziehbar, da die vorliegenden Informationen eindeutig auf die Tierquälerei und die verantwortungslosen Praktiken auf den Blutfarmen hinweisen.
Wir stehen weiterhin fest hinter unseren Vorwürfen und möchten nachdrücklich betonen, dass der Schutz der Tiere für uns oberste Priorität hat. Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen und beabsichtigen, Beschwerde gegen diese Entscheidung einzulegen.
Juni 2024
Die Strafanzeige gegen MSD Tiergesundheit wegen des Verdachts der Beihilfe zur Tierquälerei wurde gestellt.
Dezember 2023
Die Strafanzeige gegen Serumwerk Bernburg AG wegen Import von unter tierquälerischen Bedingungen hergestelltem PMSG wurde gestellt.
November 2023
Wir arbeiten mit der Animal Welfare Foundation (AWF) zusammen, die uns mit ihren Ergebnissen ihrer investigativen Arbeit ausstattet. Aktuell haben wir eine Strafanzeige gegen einen Vertreiber des Hormons in Deutschland vorbereitet, der das Hormon von einer argentinischen Blutfarm bezieht. Die Strafanzeige bezieht sich auf Berichte der Animal Welfare Foundation (AWF), die seit 2015 über die PMSG-Gewinnung in Argentinien recherchiert. Weitere Details können wir derzeit aus prozesstaktischen und internen Gründen nicht nennen. Aber so viel, der Entwurf für eine Strafanzeige gegen Import von unter tierquälerischen Bedingungen hergestelltem PMSG steht und wird – so unser Plan – noch dieses Jahr der Staatsanwaltschaft zugestellt.
Importverbot von Qualfleisch nach Deutschland!
„Ausgestaltete Käfighaltung“ ist in Polen z.B. noch erlaubt, in Deutschland verboten. Wir wollen erreichen, dass Eier, die so im Ausland produziert wurden nicht mehr nach Deutschland eingeführt werden.
Was nützt eine Verbesserung innerstaatlicher Standards zur Fleischproduktion, wenn Qualfleisch weiterhin günstig aus dem Ausland importiert werden kann? Letztendlich leiden dadurch die deutschen Bauernhöfe, die nicht nur Gewinne erwirtschaften müssen, sondern auch das Tierwohl priorisieren und fördern wollen. Eine Verbesserung deutscher Regularien der Fleischproduktion ist also nicht ausreichend: Ein gleichzeitiges Verbot des Imports von Qualfleisch ist vonnöten, damit auch deutsche Bauernhöfe eine wirtschaftliche Chancengleichheit erfahren. Dieses Ziel kann nur durch eine Veränderung in Politik und Gesetzgebung erreicht werden.
Wir haben daher einen Ansatz gegen unlauteren Wettbewerb entwickelt, um den Import des Qualfleischs aus umliegenden Ländern endgültig zu beenden. Dadurch könnten Unternehmen abgemahnt werden, die Fleisch nach Deutschland importieren und verkaufen, das in der Produktion nicht den hiesigen Regularien entspricht. Beispielsweise könnte ein deutscher Hühnerzüchter gegen einen polnischen Betrieb klagen, der durch Käfighaltung billiges Fleisch produzieren und in Deutschland verkaufen kann. Die Käfighaltung ist in Deutschland verboten, weswegen es sich um einen Fall unlauteren Wettbewerbs handeln kann. Aufgrund der Klage könnte dem polnischen Vertreiber der Import untersagt werden.
Bei diesem Prozess handelt es sich um juristisches Neuland. Das sehen wir als Chance, Gesetzesänderungen anzustoßen und Themen wie dieses in die Öffentlichkeit zu bringen.
Aktueller Stand
In Zusammenarbeit mit einer Kölner Kanzlei haben wir diesen Ansatz des unlauteren Wettbewerbs in Bezug auf den Import von Qualfleisch entwickelt. Wir recherchieren derzeit Betriebe in Polen, die „ausgestaltete Käfighaltung“ anwenden und Flüssigei und Hühnerfleisch nach Deutschland importieren.
„Ausgestaltete Käfighaltung“ gibt Hühnern weder Platz für Flügelflattern noch Scharren im Boden. Somit können sie nicht ansatzweise ihre natürliche Verhaltensweise ausleben.