Juristische Einschätzungen zur Nutztierhaltung
Auf der folgenden Seite finden Sie Informationen über die Art und Weise wie Nutztiere hier in Deutschland gehalten werden. Die Anfertigung von juristischen Einschätzungen sowie Rechts- oder Sachgutachten ist ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Weiterhin finden Sie noch weitere Artikel und Berichte zu unseren verschiednen Themen.
Gesetzestexte
deutsches Tierschutzgesetz TSchG
Das TSchG ist die Umsetzung des in Art. 20a Grundgesetz festgesteckte Staatsziel des Tierschutzes. Der Zweck des Gesetzes ist gleich in §1 TSchG bestimmt: "Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen." Das Gesetz ist in 12 Abschnitte unterteilt: Erster Abschnitt: Grundsatz (§ 1) Zweiter Abschnitt: Tierhaltung (§§ 2-3) Dritter Abschnitt: Töten von Tieren (§ 4) Vierter Abschnitt: Eingriffe an Tieren (§§ 5-6) Fünfter Abschnitt: Tierversuche (§§ 7-9) Sechster Abschnitt: Tierschutzbeauftragte (§ 10) Siebter Abschnitt: Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tiere (§ 11) Achter Abschnitt: Verbringung-, Verkehrs- & Haltungsverbot (§ 12) Neunter Abschnitt: sonstige Bestimmungen (§ 13) Zehnter Abschnitt: Durchführung des Gesetzes (§§ 14-16) Elfter Abschnitt: Straf- und Bußgeldverfahren (§§ 17-20) Zwölfter Abschnitt: Übergangs- und Schlussvorschriften (§ 21)
deutsche Nutztierhaltungsverordnung TierNutztV
Die TierNutztV regelt die Haltung von bestimmten Nutztieren in Deutschland und ist die Umsetzung der EU-Nutztierhaltungsrichtlininen. Die erste Fassung wurde 2001 verabschiedet, sie wurde seither aber mehrfach geändert. Sie ist in 8 Abschnitte unterteilt: Abschnitt 1: Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Anforderungen (§§ 1 bis 4) Abschnitt 2: Kälberhaltung (§§ 5 bis 11) Abschnitt 3: Legehennenhaltung (§§ 12 bis 15) Abschnitt 4: Masthühnerhaltung (§§ 16 bis 20) Abschnitt 5: Schweinehaltung (§§ 21 bis 30) Abschnitt 6: Kaninchenhaltung (§§ 31 bis 37) Abschnitt 7: Pelztierhaltung (§§ 38-43) Abschnitt 8: Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen (§§ 44 bis 46)
Rechts- und Sachgutachten
Betonspaltenböden in der Schweinehaltung
PMSG und Pferdeblutfarmen
ausgestaltete Käfighaltung
Unlauterere Wettbewerb



