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Junglandwirt mit Hühnerherde
Plakatkampagne 2021 in Berlin, Köln und Hamburg
Kampagne Köln
Qualfleisch Importverbot

Importverbot von Qualfleisch nach Deutschland!

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„Ausgestaltete Käfighaltung“ ist in Polen z.B. noch erlaubt, in Deutschland verboten. Wir wollen erreichen, dass Eier, die so im Ausland produziert wurden nicht mehr nach Deutschland eingeführt werden.

Was nützt eine Verbesserung innerstaatlicher Standards zur Fleischproduktion, wenn Qualfleisch weiterhin günstig aus dem Ausland importiert werden kann? Letztendlich leiden dadurch die deutschen Bauernhöfe, die nicht nur Gewinne erwirtschaften müssen, sondern auch das Tierwohl priorisieren und fördern wollen. Eine Verbesserung deutscher Regularien der Fleischproduktion ist also nicht ausreichend: Ein gleichzeitiges Verbot des Imports von Qualfleisch ist vonnöten, damit auch deutsche Bauernhöfe eine wirtschaftliche Chancengleichheit erfahren. Dieses Ziel kann nur durch eine Veränderung in Politik und Gesetzgebung erreicht werden.

Wir haben daher einen Ansatz gegen unlauteren Wettbewerb entwickelt, um den Import des Qualfleischs aus umliegenden Ländern endgültig zu beenden. Dadurch könnten Unternehmen abgemahnt werden, die Fleisch nach Deutschland importieren und verkaufen, das in der Produktion nicht den hiesigen Regularien entspricht. Beispielsweise könnte ein deutscher Hühnerzüchter gegen einen polnischen Betrieb klagen, der durch Käfighaltung billiges Fleisch produzieren und in Deutschland verkaufen kann. Die Käfighaltung ist in Deutschland verboten, weswegen es sich um einen Fall unlauteren Wettbewerbs handeln kann. Aufgrund der Klage könnte dem polnischen Vertreiber der Import untersagt werden.

Bei diesem Prozess handelt es sich um juristisches Neuland. Das sehen wir als Chance, Gesetzesänderungen anzustoßen und Themen wie dieses in die Öffentlichkeit zu bringen.

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„Ausgestaltete Käfighaltung“ gibt Hühnern weder Platz für Flügelflattern noch Scharren im Boden. Somit können sie nicht ansatzweise ihre natürliche Verhaltensweise ausleben.

Aktueller Stand

In Zusammenarbeit mit einer Kölner Kanzlei haben wir diesen Ansatz des unlauteren Wettbewerbs in Bezug auf den Import von Qualfleisch entwickelt. Wir recherchieren derzeit Betriebe in Polen, die „ausgestaltete Käfighaltung“ anwenden und Flüssigei und Hühnerfleisch nach Deutschland importieren.

Werben mit falschen Realitäten

Das Werben mit falschen Realitäten 

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Denn die tatsächliche Lebensrealität der meisten Nutztiere ist nicht schön, ist nicht appetitlich, ist nicht ......... 

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Nach dem UWG-Recht, also dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, ist eine Werbung dann illegal, wenn sie eine falsche Vorstellung oder Erwartung bei den Verbraucher*innnen hervorruft und sie damit zu einem Kauf veranlasst, den sie anderweitig nicht getätigt hätten (§ 5 UWG). Eine Werbung ist dementsprechend dann irreführend, wenn sie unwahre Angaben über wesentliche Merkmale der Ware tätigt oder suggeriert. Zum Beispiel über Art, Beschaffenheit, Herstellungsverfahren oder geographische Herkunft.

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Laut dem BMWL-Ernährungsreport 2024 ist der Anteil an tierwohlrelevanten Aspekten bei der Kaufentscheidung in der Bevölkerung drastisch gestiegen. 2015 achten 36% der Menschen auf Tierwohl bei der Kaufentscheidung, 2024 sind es schon 65% der Menschen, Tendenz steigend.

Mit Tierwohl zu werben ist also wirtschaftlich, Tierwohl umzusetzen aber nicht. 

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